Juleica Schulung

und hier könnt ihr eure neue Juleica beantragen

nächste Juleicaschulung bei der EJOTT

Nun ist sie endlich fertig, die Ausschreibung für die nächste Juleica Schulung. Sie findet vom 15. bis 20. Mai 2012 statt. Diesmal geht es ins Fichtelgebrige. Wie immer dürft ihr euch über ein ansprechendes, lehrreiches Programm mit einem Ausflugs-Highlight freuen.

Hier geht es zum Download mit Anmeldung (folgt noch)
Ansprechpartner: Martin Gläser

Online-Anmeldung (Platzreservierung)

Anmeldung zur Juleica-Schulung 2012 15.-20.05.2012
Vorname
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Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort
deine Telefonnummer
Telefonnummer der Eltern
Erreichbarkeit während der Freizeit
Geburtsdatum
Besonderheiten
Allergien, Diabetes, Medikamente etc.
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Was ist die Juleica und wozu braucht man sie?

Die Juleica (Jugendleiter/-innen-Card) ist ein bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie wurde 1999 von der Konferenz der Jugendminister aller Bundesländer eingeführt, um Ehrenamtliche in der Jugendarbeit besser zu unterstützen.
Mit Hilfe der Juleica können sich Gruppenleiter/-innen gegenüber Eltern und Teilnehmer/-innen sowie gegenüber Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter/-innen der Jugendarbeit ausweisen, denn jede/r Inhaber/-in hat eine festgeschriebene Ausbildung als Jugendleiter/-in absolviert und sich mindestens 34 Zeitstunden mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Methoden der Jugendarbeit und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt: Eltern können ihr Kind also beruhigt an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer/-innen die Juleica besitzen.

Zum anderen bringt die Juleica die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck: Jugendleiter/-innen engagieren sich in der Regel, ohne dafür einen Cent zu bekommen. Durch die Juleica werden das Engagement und die Qualifikation der Jugendleiter/-innen dokumentiert, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendzentren, Seminaren und Veranstaltungen aktiv sind oder Interessenvertretungen und Leitungsfunktionen wahrnehmen. Als kleines Dankeschön für dieses Engagement sind daher mit der Juleica auch einige - von Ort zu Ort unterschiedliche - Vergünstigungen wie beispielsweise der kostenlose Eintritt ins Schwimmbad oder Ermäßigungen beim Kino-Besuch verbunden.

Wer kann sie bekommen?

Die Juleica ist in erster Linie für ehrenamtliche Jugendleiter/-innen bestimmt, die sich über einen längeren Zeitraum hinweg engagieren. Sie kann aber auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/-innen ausgestellt werden, soweit sie als Jugendleiter/-innen tätig sind. Eine berufliche Ausbildung (z.B. Zwischenprüfung oder Vordiplom bei Erzieher/-innen, Pädagoge/-innen, Sozial- oder Religionspädagoge/-innen, Diakon/-innen, Kinder- und Heilerziehungspfleger/-innen), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann ebenfalls anerkannt werden.

Als Jugendleiter/-in gilt nicht nur, wer im klassischen Sinne eine Kinder- oder Jugendgruppe leitet oder in einem Jugendzentrum oder Jugendtreff aktiv ist und somit direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeitet. Die Bandbreite ehrenamtlicher Tätigkeiten und Funktionen in der Jugendarbeit ist groß: Organisation von Freizeitmaßnahmen oder internationalen Begegnungen, Leitung von oder Mitarbeit in Gremien, jugendpolitische Interessensvertretung, Leitung eines Jugendverbandes oder einer Jugendinitiative – all dies können Tätigkeiten eines/einer Jugendleiter/-in sein.

Wie bekommt man die Juleica? – Online-Antrag

Die Beantragung der Juleica erfolgt seit 2009 ausschließlich online. Das Portal für die Antragstellung kann über die Webseite www.juleica.de oder direkt unter www.juleica-antrag.de aufgerufen werden.
Technische Voraussetzungen für die Beantragung sind eine persönliche E-Mail-Adresse, ein Internet-Zugang und ein digitales Portraitfoto.
Weitere Voraussetzungen sind die oben genannten Grundvoraussetzungen bzgl. der Ausbildung, dem Alter und der kontinuierlichen Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Eine Antragstellung kann auch durch den zuständigen Träger in Form von Gruppenanträgen für die Jugendleiter/-innen erfolgen.

Weitere Voraussetzungen sind die oben genannten Grundvoraussetzungen bzgl. der Ausbildung, dem Alter und der kontinuierlichen Tätigkeit für einen anerkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Eine Antragstellung kann auch durch den zuständigen Träger in Form von Gruppenanträgen für die Jugendleiter/-innen erfolgen.